Digitalisierung der Eingliederungshilfe
Als Forschungs- und Entwicklungsteam haben wir uns auf die Digitalisierung der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX spezialisiert. Mit dem von uns entwickelten webbasierten System WIM-EGH (Wirkungsmessung in der Eingliederungshilfe) greifen wir den durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gerahmten Handlungsbedarf auf und setzen ihn in eine praxistaugliche IT-Lösung um.
WIM-EGH ist ein fachlich fundiertes, gesetzeskonformes und vollständig webbasiertes Instrument zur Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplans. Über die integrierte Wirkungsmessung entsteht eine neuartige Verzahnung von Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle – nachvollziehbar für Leistungsträger, Leistungserbringer und leistungsberechtigte Personen gleichermaßen.
Mehrwert für Praxis und öffentliche Verwaltungen
Uns treibt die Vision an, dass Dokumentationen und IT-Entwicklungen einen spürbaren Mehrwert in der Praxis erzeugen. WIM-EGH steht für eine moderne, intelligente, innovative und anwendungsfreundliche IT-Lösung, die digitale Vereinfachungen, hohe Praktikabilität und Qualitätsstandards in der Eingliederungshilfe sichert. WIM-EGH ist ein Instrument, dass eine dialogbasierte Datenerfassung stärkt und zur Verschlankung der Dokumentation mit KI-Unterstützung beiträgt.
Stärkung von Leistungsdreieck und Fallsteuerung
Mit unseren webbasierten Dokumentationen unterstützen wir öffentliche Verwaltungen bei der Entwicklung wirkungsorientierter Steuerungsansätze und Dialogstrukturen. Durch die systematische Einbindung von Menschen mit Behinderung und von Leistungserbringern stärken wir das Leistungsdreieck im wirkungsorientierten Dialog. Das webbasierte System des WIM-EGH erleichtert die Fallsteuerung über verschiedene Fachabteilungen hinweg (z.B. Sachbearbeitung, Gesundheitsdienst und Pädagogik) und trägt so zu mehr Transparenz, Abstimmung und Zeitersparnis bei.
Nutzungskonzept für Selbsteinschätzungsbögen, Flyer und System WIM-EGH
Unsere Materialien und unser webbasiertes System WIM-EGH können in allen Bundesländern von allen Städten und Landkreisen als überörtliche oder örtliche Träger der Eingliederungshilfe genutzt werden.
Besonders vielfältig einsetzbar sind die Selbsteinschätzungsbögen (A1-A3). Sie können zum Beispiel
- in Papier- oder in digitaler Form (digitale Teilhabe) an Menschen mit Behinderung als Vorbereitungsmaterialien für das Gespräch beim Leistungsträger versendet werden,
- von An- und Zugehörigen, Personen des Vertrauens oder Personensorgeberechtigten genutzt werden, um sich gemeinsam mit Menschen mit Behinderung auf das Gespräch beim Leistungsträger vorzubereiten,
- von Fachkräften in Beratungsstellen – etwa in der EUTB, im sozialpsychiatrischen Dienst, in der allgemeinen Sozialberatung oder in Sozialdiensten von Kliniken und anderen Organisationen – als strukturierter Beratungsleitfaden eingesetzt werden.
Fachkräften steht auch ein Flyer zur Verfügung, der die vielfältigen Einsatzmöglichen der Selbsteinschätzungsbögen erläutert und einen kompakten Überblick bietet.
- Alle Beratungsstellen wie EUTB, allgemeine Sozialberatungen und andere
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Sozialdienste in Kliniken oder in anderen Organisationen
- Alle Bundesländer, Städte und Landkreise als überörtliche und örtliche Leistungsträger der Eingliederungshilfe
- Alle Menschen mit Behinderung, An-/Zugehörige, Person des Vertrauens, Personensorgeberechtigte
- Alle Beratungsstellen wie EUTB, sozialpsychiatrische Dienste, Sozialdienste in Kliniken oder in anderen Organisationen
- Alle Bundesländer, Städte und Landkreise als überörtliche und örtliche Leistungsträger der Eingliederungshilfe (z.B. Fachkräfte aus Sachbearbeitung, Gesundheitsdienst, Pädagogik)
- Alle Leistungserbringer, mit denen die überörtlichen und örtlichen Leistungsträger zusammenarbeiten
- Alle Menschen mit Behinderung, die die digitale Form der Selbsteinschätzungsbögen nutzen möchten
in die Bedarfsermittlungsinstrumente der Bundesländer
Weitere Informationen und die Download-Option finden Sie bei unseren Lösungen.
Transformationen in Bedarfsermittlungsinstrumente
Wir verfolgen das Ziel, unsere Daten in die vorhandenen Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX zu transformieren, so dass alle Bundesländer mit unserem System arbeiten können. Uns ist es wichtig, den Bundesländern, Städten und Landkreisen damit neue Formen der Wirkungsmessung zu ermöglichen. Dazu behalten wir alle aktuellen Entwicklungen der Bedarfsermittlungsinstrumente in den Bundesländern im Blick und sind Ansprechpartner für die Entwicklung von Lösungsansätzen zur Wirkungskontrolle.

